Im Jahr 2017 wurde der Asylantrag des kurdischen Asylbewerbers Özgür Doğan in Österreich nach sechseinhalb Jahren abgelehnt. Gegen Doğan, gegen den in der Türkei zahlreiche Gerichtsverfahren laufen und ebenfalls ein Haftbefehl vorliegt, wurde außerdem die Auslieferung an die Türkei angeordnet.
Doğan, der erklärte, dass er Österreich und Europa nach der Entscheidung verlassen musste, kann aufgrund des Dublin-Abkommens in keinem europäischen Land einen neuen Asylantrag stellen. Doğan, der ernsthafte gesundheitliche Probleme hat und regelmäßig medizinisch überwacht werden muss, erklärte, dass er seit etwa drei Monaten illegal eine Lösung außerhalb Europas sucht.
Doğan, der angab, zwischen 2014 und 2017 Teil des Widerstands gegen die ISIS-Barbarei in Rojava gewesen zu sein und als ehrenamtlicher Journalist und in lokalen politischen Organisationen gearbeitet zu haben, sagte, dass er infolge eines Bombenanschlags von ISIS-Banden im Jahr 2017 am Kopf und an bestimmten Körperteilen verwundet wurde und aufgrund gesundheitlicher Probleme nach Europa ausreisen musste. Doğan erklärte, dass er aus diesem Grund in Österreich Asyl beantragt habe, und betonte, dass die Ablehnung seines Asylantrags und die Entscheidung, ihn an die Türkei auszuliefern, zu einer lebensbedrohlichen und langjährigen Inhaftierung in der Türkei führen könnte, und rief die Öffentlichkeit zur Sensibilität auf.