Der Bundesgerichtshof weist die Revision im “Münchner Kommunist*innenprozess” zurück!
Der Kampf gegen den Faschismus ist legitim und kann nicht strafrechtlich verfolgt werden!
Nach Abschluss des mehr als 5 Jahre dauernden Prozesses, der als der “Münchner Kommunist*innenprozess” bekannt ist, wurde die Revision der Anwält*innen vom Bundesgerichtshof (BGH) zurückgewiesen. Damit wurden die vom Landgericht München verhängten langen Haftstrafen genehmigt. Das Gericht hatte 10 Revolutionär*innen zu Haftstrafen zwischen 2 Jahren 9 Monaten und 6 Jahren 6 Monaten verurteilt.
Am 15. April 2015 wurden M. Elma, E. Aktürk, H. Bern, M. Demir, M. Yeşilçalı, S. Aydın, D. Büyükavcı, D. Pektaş, S. Solmaz und S. Uğur im Rahmen einer in Zusammenarbeit mit Deutschland und der Türkei in Deutschland, der Schweiz, Griechenland und Frankreich durchgeführten Operation unter dem Vorwurf, Führungskräfte der TKP/ML zu sein, festgenommen und inhaftiert. Der Prozess begann am 17. Juni 2016 vor dem Landgericht München und endete am 19.07.2020. Während die Verhafteten jeweils einige Jahre nach Prozessbeginn freigelassen wurden, wurde M. Elma, der während des faschistischen Militärputsches vom 12. September lange Zeit in der Türkei inhaftiert war und viele Jahre im Gefängnis von Diyarbakır gefoltert wurde, bis zum Ende des Prozesses in Haft gehalten. Infolge der Zurückweisung der Revision durch den BGH könnten einige von ihnen aufgrund der hohen Haftstrafen, die sie erhalten haben, erneut inhaftiert werden.
Unmittelbar nach der Operation wurde in vielen Ländern Europas gegen diesen Angriff protestiert und 5 Jahre lang Solidarität praktiziert. In vielen Teilen der Welt wurde dieser Angriff des deutschen Staates verurteilt und es wurde sich mit den inhaftierten Revolutionär*innen solidarisiert. Hunderte von Demonstrationen, Kundgebungen und Versammlungen wurden organisiert, um zu zeigen, dass die Revolutionär*innen nicht allein sind und dass der Kampf gegen den faschistischen türkischen Staat legitim ist.
Die Zurückweisung der Revision ist beachtenswert zu einer Zeit, in der der deutsche Staat seine Angriffe auf einheimische und eingewanderte Revolutionär*innen und auf diejenigen, die für ein sauberes Klima kämpfen, die ihre Rechte und Freiheiten suchen und die aufgrund von Krieg, Unterdrückung und Massakern aus ihren Ländern fliehen mussten, verschärft. In den letzten Monaten wurden Dutzende von Menschen verhaftet: viele Revolutionär*innen aus der Türkei und Kurdistan und Antifaschist*innen, die gegen die deutschen Nazis gekämpft haben, wurden verhaftet und viele von ihnen wurden zu mehr als 5 Jahren Gefängnis verurteilt. Dies ist ein Zeichen für die Feindseligkeit des deutschen Staates gegenüber Kommunist*innen, Revolutionär*innen, Antifaschist*innen und kurz gesagt allen Fortschrittlichen.
Der Kampf gegen den Faschismus ist legitim, er kann nicht verhindert werden!
Es ist auch beachtenswert, dass die Zurückweisung der Revision durch den BGH mit der Wiederwahl des Faschisten Erdoğan bei den Wahlen in der Türkei zusammenfiel. Das wahre Gesicht des deutschen Staates, der seit dem Osmanischen Reich und der Gründung der Türkischen Republik bis heute der größte Unterstützer des türkischen Staates ist und persönlich am Völkermord an den Armenier*innen und an vielen Massakern in Kurdistan beteiligt war, hat sich auch in diesem Fall gezeigt. Diese und ähnliche Fälle sind ein Indiz dafür, dass die faschistische Erdoğan-Clique, die in den letzten 22 Jahren der faschistischen Republik Türkei an der Macht war und alle Arten von Unterdrückung, V erfolgung und Massakern an Arbeiter*innen, W erktätigen, Frauen, LGBTI+, Kurd*innen, Alevit*innen, Revolutionär*innen und Kommunist*innen verübt hat, vom deutschen Staat unterstützt wird.
Als ATİK (Konföderation der Arbeiter*innen aus der Türkei in Europa) verurteilen wir diese Entscheidung des BGH erneut! Wir rufen die lokalen und migrantischen demokratischen Kräfte in Europa auf, gemeinsam gegen diese Entscheidung zu kämpfen. Wo auch immer: Es ist legitim, gegen Imperialismus, Kapitalismus, Faschismus und alle Arten von Reaktion zu kämpfen, dies kann nicht durch reaktionäre Gesetze kriminalisiert werden.
Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Weg mit dem Paragraf 129, 129 a/b!
Der revolutionäre Kampf ist legitim, er kann nicht verurteilt werden!
ATIK-Der Bundesgerichtshof weist die Revision im Münchner Kommunist*innenprozess zurück!